Rechts- & Widerspruchsstelle · Cockpit
Das förmliche Vorverfahren (§§ 68, 70, 73 VwGO) als gesteuertes, auditiertes Verfahren: Widerspruch → Abhilfeprüfung der Ausgangsbehörde → Abhilfe oder Nichtabhilfe → Widerspruchsbescheid der Widerspruchsbehörde → optional Klage zum Verwaltungsgericht. Prüfungsentscheidungen laufen zusätzlich durch das Überdenkungsverfahren.
Fristen · Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Ein Monat ab Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides. Fristversäumnis führt zur Unzulässigkeit des Widerspruchs.
Ein Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides für die Klage zum Verwaltungsgericht — die Belehrung liegt jedem Widerspruchsbescheid bei.
Alle Dokumente und Bescheide sind MUSTER ohne rechtliche Wirkung.
Widerspruch (§ 68 VwGO): das förmliche Vorverfahren gegen belastende Bescheide — vor einer Klage prüft die Verwaltung ihre Entscheidung selbst.
Der Widerspruch läuft entlang der Statuskette Eingelegt (§ 70, 1 Monat ab Bekanntgabe) → Abhilfeprüfung der Ausgangsbehörde (§ 72) → Abhilfe oder Nichtabhilfe → Widerspruchs bescheid der Widerspruchsbehörde (§ 73, mit Klage-Rechtsbehelfsbelehrung) → optional Klage zum Verwaltungsgericht (§ 74). Prüfungsentscheidungen lösen zusätzlich das Überdenkungsverfahren aus.
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zur Zulassung ein. Meine im Ausland erbrachten Vorleistungen (30 ECTS) wurden bei der Eignungsfeststellung nicht berücksichtigt. Ich beantrage die Aufhebung des Bescheides und die Zulassung.
Die Ausgangsbehörde hilft dem Widerspruch nicht ab: die ausländischen Vorleistungen wurden geprüft, decken aber die geforderten Grundlagenmodule nicht ab. Vorlage an die Widerspruchsbehörde.
Die Ausgangsbehörde prüft, ob sie dem Widerspruch abhilft (§ 72 VwGO).
Die Widerspruchsbehörde (Zulassungsausschuss) entscheidet durch Widerspruchsbescheid (§ 73 VwGO) — mit eigener Rechtsbehelfsbelehrung (Klage zum Verwaltungsgericht, 1 Monat).
Ich lege Widerspruch gegen den Einspruchsbescheid ein. Die Bewertung der Teilaufgabe 3b ist nicht nachvollziehbar; die Musterlösung deckt meine Argumentation ab. Ich beantrage die erneute Überprüfung der Bewertung.
Prüfer: Prüfer · gestartet 16. Juni 2026 10:00
Prüfungsentscheidung: die Prüfer überdenken ihre Bewertung erneut.
Prüfungsentscheidung: die Prüfer überdenken ihre Bewertung erneut. Eine geänderte Bewertung hilft dem Widerspruch ab; eine bestätigte Bewertung führt die Sache in die Abhilfeprüfung zurück.
Die Ausgangsbehörde (Prüfungsausschuss) prüft, ob sie dem Widerspruch abhilft. Abhilfe beendet das Verfahren; bei Nichtabhilfe wird die Sache der Widerspruchsbehörde vorgelegt (§ 73 VwGO).