KI-Transparenz gemäß Art. 50 EU AI Act
KI-Transparenz und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)
Letzte Aktualisierung: 21. April 2026
Die N.terion Academy setzt verschiedene KI-Systeme ein, um Lerninhalte interaktiv zu vermitteln. Nach Artikel 50 AI Act müssen Anbieter und Betreiber solcher Systeme die Interaktion für Nutzer klar erkennbar machen. Diese Seite erfüllt diese Informationspflicht zentral; im Produkt selbst werden die relevanten Hinweise zusätzlich kontextuell eingeblendet.
1. Welche KI-Systeme setzen wir ein?
1.1 Dialog-Avatar „Professor Alexander Holtermann" (KI-generiert)
Der Avatar in den Kurs-Sessions ist ein computergeneriertes System. Er verbindet drei Technologien:
- Large Language Model (Mistral AI, Paris) — generiert die inhaltliche Antwort.
- Text-to-Speech mit Voice Clone (ElevenLabs) — erzeugt die gesprochene Sprachausgabe mit der Stimme von Prof. Dr. Alexander Holtermann. Der Voice Clone basiert auf Audio-Aufnahmen des realen Prof. Holtermann, der der Nutzung ausdrücklich eingewilligt hat.
- Avatar-Video mit Lippensynchronisation (LiveAvatar / HeyGen) — generiert ein Video, in dem ein KI-Avatar synchron zur Sprachausgabe spricht. Das visuelle Erscheinungsbild basiert auf Bildaufnahmen des realen Prof. Holtermann, der ebenfalls eingewilligt hat.
1.2 Art der Interaktion (Art. 50 Abs. 1 AI Act)
Sie interagieren mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen in Echtzeit. Die Antworten werden automatisiert erzeugt.
1.3 Synthetische Inhalte (Art. 50 Abs. 2 AI Act)
Sämtliche vom Avatar generierten Audio- und Video-Ausgaben sind synthetisch erzeugt. Sie sind keine Aufzeichnungen des realen Prof. Holtermann. Audio und Video werden technisch als KI-generierte Inhalte markiert, soweit die eingesetzten Standards dies unterstützen (z. B. C2PA-Metadaten bei Zertifikat-Assets).
1.4 Deepfake-Hinweis (Art. 50 Abs. 4 AI Act)
Weil Stimme und Erscheinungsbild einer realen, benennbaren Person (Prof. Dr. Alexander Holtermann) nachbilden, handelt es sich um einen Deepfake im Sinne des AI Act. Die Nachbildung erfolgt mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Person und ausschließlich im Lernkontext der N.terion Academy. Außerhalb dieses Kontextes ist keine Nutzung gestattet.
2. Was der Avatar kann — und was nicht
Der Avatar eignet sich für:
- Wissensvermittlung zu Themen der Kurse (EU AI Act, DSGVO, digitale Compliance)
- Beispielerklärungen, Vertiefungsfragen, Wiederholung
- Simulation von Diskussionen in einer Lernumgebung
Der Avatar ist nicht geeignet für:
- Rechtsberatung im Einzelfall — dafür wenden Sie sich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.
- Steuerliche Einzelfallberatung — dafür ist ein Steuerberater zu beauftragen.
- Verbindliche aufsichtsrechtliche Auskünfte — diese erteilen nur die zuständigen Aufsichtsbehörden.
- Medizinische oder psychologische Beratung.
Grenzen der KI
- Large Language Models können inhaltlich ungenaue oder veraltete Antworten produzieren („Halluzinationen").
- Wir prüfen wichtige regulatorische Aussagen über unser Watchdog-System gegen aktuelle Quellen, können aber im Einzelfall keine Garantie für die Aktualität oder Richtigkeit einer konkreten Antwort geben.
- Verlassen Sie sich bei Compliance-Entscheidungen nie ausschließlich auf Avatar-Aussagen, sondern ziehen Sie Primärquellen und qualifizierte Beraterinnen und Berater hinzu.
3. Datenverarbeitung in der Avatar-Interaktion
Eine ausführliche Darstellung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, Abschnitt 8. Kurzfassung:
- Ihre Spracheingabe wird transkribiert (Speech-to-Text).
- Der reine Fragetext geht an das LLM (Mistral, Paris, EU).
- Der Antwort-Text geht an ElevenLabs (TTS) und indirekt über den Audio-Stream an LiveAvatar (Video).
- Weder ElevenLabs noch LiveAvatar erhalten Ihre Identität — keine Namen, keine E-Mail, keine Nutzer-ID. Nur anonymisierter Text bzw. Audio.
- Personenbezogene Daten bleiben in der EU.
4. Hinweis im Produkt — kontextuelle Kennzeichnung
4.1 Beim ersten Start einer Kurs-Session (Modal, erste Nutzung)
„Sie interagieren mit einem KI-System. Der Dozent, den Sie in dieser Session sehen, ist ein computergenerierter Avatar. Stimme und Erscheinungsbild basieren mit ausdrücklicher Einwilligung auf dem realen Prof. Dr. Alexander Holtermann — die Antworten erzeugt jedoch ein KI-Sprachmodell automatisiert in Echtzeit. Inhaltliche Richtigkeit im Einzelfall kann nicht garantiert werden. Der Avatar ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder aufsichtsbehördliche Auskunft."
4.2 Persistenter Hinweis im Session-Player (dauerhaft sichtbar)
Badge oben rechts im Avatar-Panel: 🤖 KI-Avatar · Synthetische Stimme · [ℹ︎]
Ein Klick auf das Info-Icon öffnet ein Pop-over mit den Kernaussagen aus Abschnitt 4.1.
4.3 Bei der ersten Sprachausgabe in einer Session
Vor der ersten Audio-Ausgabe: dezenter Overlay-Hinweis für 3 Sekunden: „Synthetische Stimme (ElevenLabs Voice Clone)"
4.4 Bei KI-generierten Visualisierungen (SVG, die der Avatar anzeigt)
Sofern der Avatar eine vom LLM generierte Grafik einblendet, wird unten rechts ein kleines Label eingeblendet: 🤖 KI-generiert
5. Nicht-Hochrisiko-KI (Self-Assessment)
Nach dem Self-Assessment gemäß Art. 6 und Anhang III AI Act handelt es sich bei der Avatar-Interaktion nicht um ein Hochrisiko-KI-System, weil:
- die Interaktion der Wissensvermittlung und Prüfungsvorbereitung dient (Art. 4 AI Act — AI Literacy), nicht einer einzelfallbezogenen, einstufungsentscheidenden Prüfung im Sinne von Anhang III Nr. 3 lit. a,
- keine individuellen Leistungsbeurteilungen durch die KI erfolgen, die den Bildungsweg eines Einzelnen verbindlich beeinflussen,
- die für Zertifikate relevanten Prüfungen Multiple-Choice-basiert sind und nach regelgebundenen Kriterien ausgewertet werden, ohne dass KI die Prüfungsentscheidung trifft.
Für den ECTS-Pfad mit Identitätsprüfung (Didit) erfolgt eine gesonderte Risikobewertung.
6. Unsere AI-Governance
- Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA): Für den Avatar-Dialog ist eine DSFA gemäß Art. 35 DSGVO erstellt; sie liegt unter /ai-ready/dsfa in einer öffentlichen Zusammenfassung vor.
- Regulatorik-Watchdog: Tägliches, automatisiertes Monitoring einschlägiger Regulatorik-Quellen (AI Act, DSGVO, NIS-2, DORA), um Kursinhalte aktuell zu halten.
- Modell-Governance: Wir dokumentieren, welches LLM in welcher Version welche Antworten generiert hat, und führen qualitätsbezogene Metriken.
- Einwilligung des abgebildeten Professors: Prof. Dr. Alexander Holtermann hat der Nutzung seiner Stimme und seines Erscheinungsbilds für die Avatar-Nachbildung ausdrücklich und dokumentiert zugestimmt.
7. Kontakt für KI-Fragen
Fragen zur KI-Nutzung, zu Transparenz, Einwilligungen oder zur Deepfake-Kennzeichnung:
Stand: 21. April 2026 · Basis: Verordnung (EU) 2024/1689, Anwendungsbeginn Art. 50 zum 2. August 2026.