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Das EU-AML-Paket 2024: AMLR, 6. AMLD und AMLA

Die drei Bausteine des EU-AML-Pakets — direkt geltende AMLR, harmonisierte Strafrechts-Richtlinie und die neue europäische Aufsichtsbehörde mit Sitz Frankfurt.

Prof. Dr. Alexander HoltermannStand: 28. Mai 20264 Min Lesezeit

Das EU-AML-Paket vom Juni 2024 ist die größte regulatorische Veränderung im europäischen AML-Recht seit den 4. und 5. EU-Geldwäsche-Richtlinien. Es besteht aus drei eigenständigen Rechts-Akten, die zusammen einen einheitlichen europäischen Rahmen schaffen.

AMLR — die direkt geltende Verordnung

Die Anti-Money-Laundering-Regulation (AMLR, Verordnung 2024/1624) ist eine direkt geltende EU-Verordnung. Sie schreibt einheitliche Sorgfaltspflichten für alle Mitgliedsstaaten vor und löst die bisherigen national-spezifischen Umsetzungen ab.

Geltungs-Beginn ist der 10. Juli 2027. Bis dahin bleiben die nationalen GwGs in Kraft. Ab Juli 2027 wird das deutsche GwG weitgehend von der AMLR überlagert — Restregelungen für nicht-harmonisierte Bereiche bleiben.

Kern-Inhalte:

  • Einheitlicher Verpflichteten-Kreis (Art. 3) — analog zum bisherigen § 2 GwG, mit Anpassungen für Krypto-CASPs, Fußball-Clubs und Crowdfunding-Plattformen
  • Einheitliche Sorgfaltspflichten (Art. 16–30) mit klar definierten Identifizierungs- und EDD-Standards
  • EU-weite Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro (Art. 80)
  • Vereinheitlichtes UBO-Konzept (Art. 41–49) mit erleichtertem Datenaustausch zwischen Mitgliedsstaaten
  • Harmonisierte Sanctions-Screening-Pflichten

6. AMLD — die Strafrechts-Harmonisierung

Die Sechste Geldwäsche-Richtlinie (2024/1640) ergänzt die AMLR um strafrechtliche Mindest-Standards. Sie wird durch nationale Umsetzungs-Gesetze in deutsches Recht überführt, mit Frist bis Juli 2027.

Wichtigste Elemente:

  • Mindest-Strafrahmen für Geldwäsche-Verurteilungen in allen Mitgliedsstaaten
  • Erweiterung der Vortaten auf Umwelt-Kriminalität, Steuer-Hinterziehung und Cyber-Kriminalität
  • Vereinheitlichung der Beweis-Standards für Geldwäsche-Nachweise
  • Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Strafverfolgungs-Behörden

In Deutschland sind die Regelungen weitgehend bereits in § 261 StGB enthalten — die Umsetzungs-Bedarfe sind überschaubar.

AMLA — die europäische Aufsichtsbehörde

Die Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) ist die neue europäische Aufsichtsbehörde mit Sitz Frankfurt am Main, Erst-Operation ab Mitte 2025. Sie übernimmt direkte Aufsicht über die größten europäischen Banken und Krypto-Anbieter — analog zur EZB-Aufsicht im Banken-Sektor.

Direkt-Aufsichts-Kompetenz für rund 40 als „systemrelevant" eingestufte Banken und Krypto-CASPs. Auswahl-Kriterien: grenzüberschreitende Tätigkeit, hohes Volumen, frühere AML-Auffälligkeiten. Die übrigen Verpflichteten bleiben in der Verantwortung der nationalen Aufsichts-Behörden (BaFin), mit AMLA-Koordinierung.

Joint Supervisory Teams (JSTs)

Die direkte Aufsicht wird durch JSTs ausgeübt — gemischte Teams aus AMLA-Personal und Mitarbeitern der nationalen Aufsicht. Die JST-Leitung liegt beim AMLA-Personal. BaFin-Mitarbeiter bringen lokale Markt-Kenntnisse und Sprach-Kompetenzen ein.

Das Modell entspricht der EZB-Banken-Aufsicht. Es führt zu einer faktischen Doppel-Aufsicht: die nationale Behörde behält Vollzugs-Befugnisse, die europäische Behörde setzt Standards und prüft die Großen direkt.

Übergangs-Roadmap 2024 bis 2029

Juni 2024: Verabschiedung des Pakets durch EU-Parlament und Rat Juli 2025: AMLA nimmt Erst-Operationen auf, Auswahl der direkt beaufsichtigten Institute Juli 2027: Vollständige AMLR-Geltung; nationale GwGs werden überlagert; EU-Bargeld-Obergrenze tritt in Kraft 2027–2029: AMLA übernimmt sukzessive die volle Aufsichts-Verantwortung über die ausgewählten Institute

Bis 2027 müssen alle Verpflichteten ihre Compliance-Systeme auf die AMLR-Standards anpassen — eine erhebliche Vorbereitungs-Last, insbesondere im IT-Bereich.

Konflikt-Regeln zwischen AMLR und nationalem Recht

Ab Juli 2027 gilt: Bei Widerspruch zwischen AMLR und nationalem Recht hat die AMLR Vorrang (Anwendungs-Vorrang des Unions-Rechts). Nationale Regelungen, die strenger sind, bleiben nur zulässig, soweit sie ausdrücklich zugelassen sind („Mindest-Harmonisierung" für bestimmte Bereiche).

Die meisten Bereiche sind „Vollharmonisierung" — Deutschland darf hier nicht strenger sein als die AMLR. Das ist ein deutlicher Wechsel vom bisherigen Modell, bei dem Mitgliedsstaaten national strenger werden konnten.

Die EU-weite Bargeld-Obergrenze (Art. 80)

Ab 10. Juli 2027 sind Bargeld-Zahlungen über 10.000 Euro im B2B- wie B2C-Geschäft EU-weit verboten. Ausnahmen für Privatpersonen-untereinander-Geschäfte sind vorgesehen.

Die Schwelle entspricht der bisherigen deutschen Identifizierungs-Pflicht. Strenger ist die Konsequenz: in Deutschland war eine Bargeld-Zahlung über 10.000 Euro bisher zulässig, aber identifizierungs-pflichtig. Ab Juli 2027 ist sie verboten.

In Mitgliedsstaaten mit niedrigerer Schwelle (Frankreich 1.000 Euro, Italien 5.000 Euro) bleibt die nationale Schwelle gültig — sie ist als Mindest-Harmonisierung erlaubt.

Begriffe

AMLR: Anti-Money-Laundering Regulation — die direkt geltende EU-Verordnung 2024/1624.

AMLD: Anti-Money-Laundering Directive — EU-Geldwäsche-Richtlinie, derzeit die 6. Generation 2024/1640.

AMLA: Anti-Money-Laundering Authority — die neue europäische Aufsichtsbehörde mit Sitz Frankfurt.

JST: Joint Supervisory Team — gemischtes Aufsichts-Team aus AMLA- und nationalen Aufsichts-Mitarbeitern.

Häufige Fragen

Wann wird das deutsche GwG abgeschafft?

Es wird nicht abgeschafft — aber ab Juli 2027 weitgehend durch die AMLR überlagert. Restregelungen bleiben für nicht-harmonisierte Bereiche und für die nationalen Aufsichts-Befugnisse der BaFin.

Kann Deutschland strenger als die AMLR werden?

Nur in den ausdrücklich als „Mindest-Harmonisierung" gekennzeichneten Bereichen. Die meisten Vorschriften sind „Vollharmonisierung" — hier ist eine strengere nationale Regelung unzulässig. Bestehende strengere Regelungen müssen bis Juli 2027 zurückgenommen werden.

Wird AMLA über alle deutschen Banken aufsichten?

Nein. Direkt beaufsichtigt werden rund 40 europaweit als systemrelevant eingestufte Institute — darunter wahrscheinlich die fünf bis zehn größten deutschen Banken. Mittlere und kleine Institute bleiben unter alleiniger BaFin-Aufsicht, mit AMLA als koordinierender Behörde.

Was passiert mit dem Transparenz-Register?

Es bleibt bestehen, wird aber EU-weit standardisiert. Daten-Austausch zwischen den nationalen Registern wird erleichtert. Die EuGH-Einschränkungen (Urteil C-37/20) zur öffentlichen Einsicht bleiben — Einsicht nur mit „berechtigtem Interesse".

Wie viel kostet die Anpassung an die AMLR?

Branchen-Schätzungen reichen von 10 bis 50 Millionen Euro für eine Großbank, Hauptkosten in IT-System-Anpassung und Prozess-Dokumentation. Mittelständische Banken erwarten 1 bis 5 Millionen Euro.

Gibt es Übergangs-Erleichterungen?

Begrenzt. Für besonders aufwendige Anpassungen (UBO-Register-Migration, Krypto-CASP-Lizensierung) sind zeitlich gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen. Detaillierte Implementierungs-Leitfäden veröffentlicht die EU-Kommission ab 2026.


Stand: 28. Mai 2026. Gesetzliche Regelungen ändern sich. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine Fachperson.

Quellen & Zitate

Primär-Quellen dieses Artikels

  • Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR)
    19. Juni 2024
    Quelle öffnen
  • Richtlinie (EU) 2024/1640 (6. AMLD)
    19. Juni 2024
  • Verordnung (EU) 2024/1620 (AMLA-VO)
    19. Juni 2024