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AML READY · M13

DNFBPs in der Praxis: Anwälte, Notare, Steuerberater, Makler

AML-Compliance bei Designated Non-Financial Businesses and Professions — Anwälte mit Anderkonten, Notare mit DONot-Verfahren, Steuerberater, Immobilien-Makler und Berufskammer-Aufsicht.

Prof. Dr. Alexander HoltermannStand: 28. Mai 20264 Min Lesezeit

DNFBPs — Designated Non-Financial Businesses and Professions — sind die Gatekeeper-Berufe der AML-Compliance. Sie helfen bei der Gestaltung legaler Strukturen, die ohne sie nicht zu erreichen wären. Damit sind sie strukturell exponiert für Wäsche- und Umgehungs-Konstruktionen.

Anwälte und Anderkonten

Anwälte fallen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG unter die Pflichten, aber nur für bestimmte Tätigkeits-Bereiche:

  • Immobilien-Geschäfte für Mandanten
  • Vermögens-Verwaltung
  • Eröffnung und Verwaltung von Konten und Anderkonten
  • Gesellschafts-Gründung und -Verwaltung

Außerhalb dieser Kategorien — typische Litigation, Familien-Recht, Straf-Verteidigung — gilt das GwG nicht. Die berufliche Schweigepflicht nach § 53 StPO ist primär; sie weicht der Meldepflicht nur in den GwG-erfassten Tätigkeits-Bereichen.

Anderkonten-Risiko

Anwalts-Anderkonten sind Treuhand-Konten, auf denen Anwälte für Mandanten Gelder verwalten. Sie sind ein klassisches Wäsche-Vehikel:

  • Bankkonten unterliegen vollem Bank-Compliance
  • Anderkonten beim Anwalt sind dem Bank-KYC nur als Anwalts-Konto sichtbar
  • Die Mandanten und Transaktions-Zwecke sind für die Bank nicht erkennbar
  • Der Anwalt ist der einzige Compliance-Filter

Diese Asymmetrie hat zu zahlreichen FATF-Kritiken geführt. Die deutsche Praxis arbeitet mit erhöhten Sorgfaltspflichten der Anwalts-Banken: Anderkonto-Bewegungen werden mit besonderem Monitoring belegt, ungewöhnliche Volumina lösen Aufklärungs-Pflichten beim Anwalt aus.

Schweigepflicht versus Meldepflicht

Die Konflikt-Linie zwischen § 53 StPO und § 43 GwG ist nach § 2 Abs. 4 GwG geregelt: Für die GwG-erfassten Tätigkeits-Bereiche besteht Meldepflicht trotz Schweigepflicht. Der Anwalt muss melden, darf den Mandanten aber nicht informieren (Tipping-Off, § 47 GwG).

Praktisch wenden Anwälte das in unklaren Fällen restriktiv an. Die Berufskammern haben Leitfäden veröffentlicht — die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) regelmäßig — die die Schwellen interpretieren.

Notare und das DONot-Verfahren

Notare sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 GwG verpflichtet, in der Praxis fast ausschließlich für Immobilien-Geschäfte. Bei Immobilien-Beurkundungen prüft der Notar UBO, Kaufpreis-Plausibilität und Geld-Herkunft.

Das DONot-Verfahren (Datenservice-Online-Notare) ist die Standard-Meldewesen-Plattform der Bundesnotarkammer. Bei verdachtsrelevanten Sachverhalten meldet der Notar direkt über DONot — bypassing der FIU. Die Bundesnotarkammer leitet die Meldung an die FIU weiter, gegebenenfalls mit Ergänzungen.

Immobilien-Trigger

Standard-Indikatoren-Liste für Notar-Meldungen bei Immobilien-Geschäften:

  • Cash-Anteil über 10.000 Euro
  • Käufer ohne klaren wirtschaftlichen Hintergrund
  • Mehrfache UBO-Wechsel binnen 12 Monaten
  • Erheblich unter Markt-Wert liegender Kaufpreis
  • Käufer mit Auslands-Adresse in Hochrisiko-Drittländern
  • Kauf über Mantelgesellschaft ohne erkennbarer Substanz

Notare arbeiten mit einer Indikatoren-Checkliste, die in der GwGMeldV-Immobilien-2020 konkretisiert ist.

Steuerberater

Steuerberater fallen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG unter die Pflichten — analog zu Anwälten nur für bestimmte Tätigkeits-Bereiche. Klassische Buchhaltungs- und Steuer-Erklärungs-Mandate sind nicht erfasst.

Risiko-Bereiche:

  • Gesellschafts-Gründungen mit Strohmann-Strukturen
  • UBO-Verschleierung über Treuhand-Konstruktionen
  • Inkonsistenz zwischen deklariertem Einkommen und Lebenshaltungs-Volumina

Die Berufskammer ist die Bundes-Steuerberater-Kammer (BStBK), die Aufsicht teilt sich mit den Steuerberater-Kammern der Länder.

Wirtschafts-Prüfer

Wirtschafts-Prüfer fallen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG unter die Pflichten — wieder begrenzt auf bestimmte Bereiche. Hauptrisiko: Jahresabschluss-Prüfungen bei Mandanten mit verdachtigen Bilanz-Strukturen.

Die Wirtschafts-Prüfer-Kammer (WPK) ist die Aufsichts-Behörde. Sie hat 2023/24 mehrere AML-Sonderprüfungen bei den großen Prüfungs-Gesellschaften durchgeführt.

Immobilien-Makler

Immobilien-Makler sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG verpflichtet — für alle Mandate. Im Gegensatz zu Anwälten gibt es keine Schwellen-Beschränkung.

Standard-Pflichten:

  • KYC bei Anwerbung des Mandanten
  • Plausibilitäts-Prüfung Käufer-Hintergrund
  • Verdachtsmeldung an die FIU bei begründetem Verdacht

Die Aufsicht liegt bei den Gewerbe-Aufsichts-Behörden der Länder und ist strukturell schwach. Mehr-Bundesländer-Vergleiche zeigen eine sehr unterschiedliche Vollzugs-Praxis. NRW und Bayern führen, andere Länder haben praktisch keine systematische Aufsicht.

Berufskammer-Aufsicht

Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschafts-Prüfer werden über ihre Berufskammern aufsichtlich begleitet. Die Kammern haben:

  • Disziplinar-Kompetenz für Berufs-Verstöße
  • Stichproben-Audits bei Mitgliedern
  • Compliance-Leitfäden und Schulungs-Angebote
  • Direkt-Schnittstelle zur FIU für Verdachtsmeldungen

Die Effektivität schwankt erheblich nach Kammer und Bundesland.

Berliner-Clan-Lehrgeschichte

Die Berliner Clan-Strukturen sind ein Lehrbeispiel für die DNFBP-Schwäche im deutschen System. Über Jahre hatten organisierte kriminelle Familien Immobilien-Portfolios im hohen zweistelligen Millionen-Bereich aufgebaut — über Notar-Beurkundungen, Anwalts-Anderkonten und Steuerberater-Gestaltungen.

Erst die Selbstständige Einziehung nach § 76a StGB mit Beweislast-Umkehr (Reform 2017) machte die Beschlagnahmung möglich. Bis Anfang 2025 wurden in Berlin allein rund 1,5 Mrd. Euro beschlagnahmt.

Die Lehre: ohne Beweislast-Umkehr ist die Aufdeckung organisierter Strukturen über DNFBPs systemisch schwer.

Begriffe

DNFBP: Designated Non-Financial Businesses and Professions — FATF-Sammelbegriff für die Gatekeeper-Berufe.

Anderkonto: Treuhand-Konto eines Anwalts oder Notars, auf dem Mandanten-Gelder verwaltet werden.

DONot: Datenservice-Online-Notare — Melde-Plattform der Bundesnotarkammer.

§ 76a StGB: Selbstständige Einziehung mit Beweislast-Umkehr — wer Wertgegenstände nicht plausibel als legal erlangen erklären kann, muss sie abgeben.

Häufige Fragen

Müssen Anwälte alle Mandate melden?

Nein. Nur für die in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Tätigkeits-Bereiche besteht Meldepflicht. Litigation, Familien-Recht, Straf-Verteidigung sind nicht erfasst.

Schützt die Schweigepflicht vor Strafverfolgung?

In den GwG-erfassten Tätigkeits-Bereichen nein — die Meldepflicht überlagert die Schweigepflicht. Außerhalb ja.

Wer kontrolliert Immobilien-Makler?

Die Gewerbe-Aufsichts-Behörden der Länder. Die Vollzugs-Praxis ist sehr uneinheitlich.

Ist DONot Pflicht oder freiwillig?

Pflicht für Notare bei Immobilien-Geschäften nach GwGMeldV-Immobilien-2020.

Können Steuerberater zur Beihilfe der Geldwäsche verurteilt werden?

Ja. Wenn der Steuerberater wissentlich oder leichtfertig zur Verschleierung beigetragen hat, ist § 261 StGB erfüllt. Die Beweisführung ist allerdings schwer.

Hat die EU-AMLR Auswirkungen auf DNFBPs?

Ja. AMLR vereinheitlicht den DNFBP-Verpflichteten-Kreis EU-weit ab Juli 2027. Die nationalen Sonder-Regelungen (Schweigepflicht-Schwellen, Berufskammer-Aufsicht) bleiben weitgehend bestehen — aber mit AMLA-Aufsichts-Standard.


Stand: 28. Mai 2026. Gesetzliche Regelungen ändern sich. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine Fachperson.

Quellen & Zitate

Primär-Quellen dieses Artikels

  • § 2 Abs. 1 Nr. 10–14 GwG (DNFBPs)
    15. Dezember 2024
    Quelle öffnen
  • § 53 StPO (Berufliche Schweigepflicht)
    15. Dezember 2024
    Quelle öffnen
  • GwGMeldV-Immobilien
    1. Oktober 2020